Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 verbietet schweren LKW auf ausgewählten Strecken in Tirol an drei konkreten Tagen, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Transporte und öffentliche Dienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/28/2007XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 verbietet schweren LKW auf ausgewählten Strecken in Tirol an drei konkreten Tagen, mit zahlreichen Ausnahmen für lebenswichtige Transporte und öffentliche Dienste.Schwerpunkte
- Für LKW über 7,5 t gilt ein Fahrverbot an den Daten 07.04.2007 (10‑15 Uhr), 25.04.2007 (10‑22 Uhr) und 02.06.2007 (9‑15 Uhr) auf der A 12 zwischen Kufstein‑Grenze und Imst sowie auf der A 13 bis Innsbruck Süd, wenn das Ziel südlich des Brenners liegt oder über Deutschland erreicht werden soll.
- Ausgenommen von dem Fahrverbot sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von lebendem Vieh, leicht verderblichen Lebensmitteln, Druckwerken, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, Tankstellenbelieferung, Gastronomie, Katastrophenhilfe, medizinischer Versorgung, öffentlichen Sicherheitsdiensten, Müllabfuhr, Abwasser‑ und Kläranlagenbetrieb sowie dem öffentlichen Linienverkehr dienen.
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