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Änderung der Ausnahmeregelung vom Nachtfahrverbot – neue Streckenbezeichnung Asten–St. Florian
Verordnung vom 28.03.2007

Zusammenfassung

Die 76. Verordnung ändert die Ausnahmeregelung vom Nachtfahrverbot für kombinierten Verkehr, indem die alte Streckenangabe Enns‑Steyr durch die aktuelle Umfahrung Asten‑St. Florian bis Hafen Enns ersetzt wird.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/28/2007XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die 76. Verordnung ändert die Ausnahmeregelung vom Nachtfahrverbot für kombinierten Verkehr, indem die alte Streckenangabe Enns‑Steyr durch die aktuelle Umfahrung Asten‑St. Florian bis Hafen Enns ersetzt wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung korrigiert die Wegbeschreibung einer Ausnahme vom Nachtfahrverbot und ersetzt die alte Strecke Enns‑Steyr durch die aktuelle Umfahrungsstrecke Asten‑St. Florian bis Hafen Enns.
  • Die rechtliche Grundlage für die Änderung ist § 42 Abs. 7 der Straßenverkehrsordnung von 1960.
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Faymann Werner

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