Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (km 1,00‑2,87) Verordnung vom 3/30/2007
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/30/2007XXIII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. März 2007 legt den Verlauf der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße zwischen km 1,00 und km 2,87 fest. Der Abschnitt wird über Rampen an die Querstraßen Breitenleer Straße und Rautenweg angebunden und basiert auf dem Bundesstraßengesetz.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971 als rechtliche Grundlage für die Festlegung des Straßenverlaufs.
- Auf den festgelegten Straßenabschnitt findet § 15 BStG 1971 Anwendung, wodurch das Gebiet dem Bundesstraßenbaugebiet zugeordnet wird.
Dokumente (PDFs)
