<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (km 1,00‑2,87)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (km 1,00‑2,87)
Verordnung vom 30.03.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. März 2007 legt den Verlauf der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße zwischen km 1,00 und km 2,87 fest. Der Abschnitt wird über Rampen an die Querstraßen Breitenleer Straße und Rautenweg angebunden und basiert auf dem Bundesstraßengesetz.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/30/2007XXIII
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. März 2007 legt den Verlauf der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße zwischen km 1,00 und km 2,87 fest. Der Abschnitt wird über Rampen an die Querstraßen Breitenleer Straße und Rautenweg angebunden und basiert auf dem Bundesstraßengesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971 als rechtliche Grundlage für die Festlegung des Straßenverlaufs.
  • Auf den festgelegten Straßenabschnitt findet § 15 BStG 1971 Anwendung, wodurch das Gebiet dem Bundesstraßenbaugebiet zugeordnet wird.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

SPÖ


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