<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (km 1,00‑2,87)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Straßenverlaufs der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (km 1,00‑2,87) Verordnung vom 3/30/2007
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/30/2007XXIII
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. März 2007 legt den Verlauf der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße zwischen km 1,00 und km 2,87 fest. Der Abschnitt wird über Rampen an die Querstraßen Breitenleer Straße und Rautenweg angebunden und basiert auf dem Bundesstraßengesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971 als rechtliche Grundlage für die Festlegung des Straßenverlaufs.
  • Auf den festgelegten Straßenabschnitt findet § 15 BStG 1971 Anwendung, wodurch das Gebiet dem Bundesstraßenbaugebiet zugeordnet wird.
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Faymann Werner

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