Einführung des Nachtrags 5.05 zum Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien
Verordnung vom 02.04.2007Zusammenfassung
Die Verordnung führt den fünften Nachtrag (5.05) zum Europäischen Arzneibuch 2005 als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt damit ersetzte Monographien aus dem alten Arzneibuch auf.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/2/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den fünften Nachtrag (5.05) zum Europäischen Arzneibuch 2005 als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt damit ersetzte Monographien aus dem alten Arzneibuch auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags (5.05) zum Europäischen Arzneibuch, 5. Auflage 2005, wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs (5. Auflage 2005) sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 5.05 ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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