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Einführung des Nachtrags 5.05 zum Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien Verordnung vom 4/2/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/2/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den fünften Nachtrag (5.05) zum Europäischen Arzneibuch 2005 als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt damit ersetzte Monographien aus dem alten Arzneibuch auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags (5.05) zum Europäischen Arzneibuch, 5. Auflage 2005, wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
  • Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs (5. Auflage 2005) sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 5.05 ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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