Einführung des Nachtrags 5.05 zum Arzneibuch und Aufhebung alter Monographien Verordnung vom 4/2/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/2/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den fünften Nachtrag (5.05) zum Europäischen Arzneibuch 2005 als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt damit ersetzte Monographien aus dem alten Arzneibuch auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags (5.05) zum Europäischen Arzneibuch, 5. Auflage 2005, wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs (5. Auflage 2005) sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 5.05 ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
