Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/3/2007XXIII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 2007 ergänzt die Fleischuntersuchungsverordnung 2006 um erweiterte Melde‑ und Aufzeichnungspflichten, regelt das Verhältnis von Fachassistenten zu Tierärzten und definiert neue Vorgaben für die Lagerung nicht genussuntauglicher Schlachtkörper.Schwerpunkte
- Die Ergebnisse der Schlacht‑ und Fleischuntersuchung müssen in einer zentralen Datenbank erfasst und an Schlachthofbetreiber, Herkunftsbetriebe, den Landeshauptmann sowie an Statistik Austria gemeldet werden; die Meldungen sollen elektronisch erfolgen.
- Der Anteil von Fachassistenten zu amtlichen Tierärzten darf nicht höher als 3 : 1 sein, und pro Untersuchungsteam kann ein Fachassistent durch maximal zwei Auszubildende ersetzt werden.
Dokumente (PDFs)
