Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/3/2007XXIII
Tierschutz
Transportrecht
EU‑Rechtsangleichung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Tiertransport‑Ausbildungsverordnung: Sie führt ein neues Bestätigungsverfahren und eine Kennzeichnung für die fachliche Befähigung von Personen, die Tiertransporte durchführen dürfen, und legt Fristen bis zum 31. Dezember 2007 fest.Schwerpunkte
- Die Behörde stellt auf Antrag eine Bestätigung über die fachliche Befähigung aus, wenn der Antragsteller nicht wegen Tierquälerei vorbestraft ist und keine schweren Verstöße bekannt sind.
- Die Bestätigung muss die Kennzeichnung "AT“, die Bezirkskennziffer, eine fortlaufende Nummer (ab 0001) und den Zusatz "BN" enthalten.
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