<!--[-->Änderung der Tiertransport‑Ausbildungsverordnung (Verordnung 83/2007)<!--]-->
Änderung der Tiertransport‑Ausbildungsverordnung (Verordnung 83/2007) Verordnung vom 4/3/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/3/2007XXIII
Tierschutz
Transportrecht
EU‑Rechtsangleichung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Tiertransport‑Ausbildungsverordnung: Sie führt ein neues Bestätigungsverfahren und eine Kennzeichnung für die fachliche Befähigung von Personen, die Tiertransporte durchführen dürfen, und legt Fristen bis zum 31. Dezember 2007 fest.

Schwerpunkte

  • Die Behörde stellt auf Antrag eine Bestätigung über die fachliche Befähigung aus, wenn der Antragsteller nicht wegen Tierquälerei vorbestraft ist und keine schweren Verstöße bekannt sind.
  • Die Bestätigung muss die Kennzeichnung "AT“, die Bezirkskennziffer, eine fortlaufende Nummer (ab 0001) und den Zusatz "BN" enthalten.
Dokumente (PDFs)
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