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Ausweisung eines Planungsgebiets für die S 1 Außenring Schnellstraße (2007)
Verordnung vom 11.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 11. April 2007 erklärt ein Gebiet in Wien und Umgebung zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Außenring Schnellstraße zu sichern. Die betroffenen Flächen sind in drei Lageplänen ausgewiesen und zur öffentlichen Einsicht verfügbar.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/11/2007XXIII
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 11. April 2007 erklärt ein Gebiet in Wien und Umgebung zum Bundesstraßenplanungsgebiet, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Außenring Schnellstraße zu sichern. Die betroffenen Flächen sind in drei Lageplänen ausgewiesen und zur öffentlichen Einsicht verfügbar.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes, um das Planungsgebiet auszuweisen.
  • Ein konkretes Gebiet im Raum Wien, Aderklaa, Groß‑Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat wird zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Schnellstraße zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

SPÖ


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