<!--[-->Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung (2007)<!--]-->
Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung (2007)
Verordnung vom 13.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen zusätzlichen Lohnzuschlag für Arbeiter im Sachbereich der Winterfeiertagsregelung fest. Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und gilt vom 1. April bis 30. November 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/13/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen zusätzlichen Lohnzuschlag für Arbeiter im Sachbereich der Winterfeiertagsregelung fest. Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und gilt vom 1. April bis 30. November 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Der Zuschlag wird auf das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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