<!--[-->Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung (2007)<!--]-->
Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung (2007) Verordnung vom 4/13/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/13/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen zusätzlichen Lohnzuschlag für Arbeiter im Sachbereich der Winterfeiertagsregelung fest. Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und gilt vom 1. April bis 30. November 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Der Zuschlag wird auf das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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