Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/13/2007XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen zusätzlichen Lohnzuschlag für Arbeiter im Sachbereich der Winterfeiertagsregelung fest. Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns und gilt vom 1. April bis 30. November 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 13k Abs. 4 des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Der Zuschlag wird auf das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns berechnet.
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