Änderung der Farbstoffverordnung – Streichung von „und Nahrungsergänzungsmittel“ und Aufnahme EU‑Richtlinien
Verordnung vom 17.04.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 88/2007 ändert die Farbstoffverordnung: Sie streicht „und Nahrungsergänzungsmittel“ im Titel und § 1 Abs. 1, fügt einen Hinweis auf die EU‑Richtlinie 2006/33/EG ein und aktualisiert den Anhang VI mit neuen Reinheitskriterien für Gelborange S (E 110) und Titandioxid (E 171).Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/17/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 88/2007 ändert die Farbstoffverordnung: Sie streicht „und Nahrungsergänzungsmittel“ im Titel und § 1 Abs. 1, fügt einen Hinweis auf die EU‑Richtlinie 2006/33/EG ein und aktualisiert den Anhang VI mit neuen Reinheitskriterien für Gelborange S (E 110) und Titandioxid (E 171).Schwerpunkte
- Im Langtitel und in § 1 Abs. 1 wird die Wortgruppe „und Nahrungsergänzungsmittel“ gestrichen.
- In § 11 wird ein sechster Gedankenstrich eingefügt, der auf die EU‑Richtlinie 2006/33/EG verweist.
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