<!--[-->Verordnung zur Untersuchungspflicht bei Schlachtung für den Eigenbedarf (2007)<!--]-->
Verordnung zur Untersuchungspflicht bei Schlachtung für den Eigenbedarf (2007)
Verordnung vom 18.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Tiere, die ausschließlich zum Eigenverbrauch geschlachtet werden, einer Schlachtvie‑ und Fleischuntersuchung unterliegen, inklusive spezieller Tests auf BSE bzw. Scrapie, und dass Tierhalter die Kosten tragen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/18/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Tiere, die ausschließlich zum Eigenverbrauch geschlachtet werden, einer Schlachtvie‑ und Fleischuntersuchung unterliegen, inklusive spezieller Tests auf BSE bzw. Scrapie, und dass Tierhalter die Kosten tragen.

Schwerpunkte

  • Rinder, Einhufer, Ziegen und Schafe, die ausschließlich für den Eigenbedarf geschlachtet werden, unterliegen einer Schlachtvie‑ und Fleischuntersuchung nach dem LMSVG.
  • Kühe und Bullen ab 2 Jahren sowie Schafe und Ziegen über 18 Monate aus Herden mit nachgewiesener Scrapie oder mit Beschränkungen nach der Scrapie‑Überwachungsverordnung müssen einer Schlachtvie‑ und Fleischuntersuchung unterzogen werden.
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