Zusammenfassung
Die Verordnung 92/2007 regelt die Erhebung von Daten zu österreichischen Obst‑ und Beerenbetrieben, legt die betroffenen Betriebe, Fristen und den Ablauf der Statistik fest und stellt € 94.708 Kostenersatz bereit.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/23/2007XXIII
Statistik
Land- und Forstwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 92/2007 regelt die Erhebung von Daten zu österreichischen Obst‑ und Beerenbetrieben, legt die betroffenen Betriebe, Fristen und den Ablauf der Statistik fest und stellt € 94.708 Kostenersatz bereit.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis spätestens 1. Oktober 2008 die Statistik über Erwerbsobstanlagen erstellen.
- Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 15 Ar Kern‑/Steinobstanlagen oder 10 Ar Beerenanlagen.
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