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Gerichtsvollzieher‑Ausbildungsverordnung v3 (2007)
Verordnung vom 24.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für den Gerichtsvollzieherfachdienst (Entlohnungsgruppe v3) ab 1. Mai 2007 durchgeführt wird – inklusive praktischer Tätigkeit, Block‑Lehrgang und Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Justiz4/24/2007XXIII
Justiz
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für den Gerichtsvollzieherfachdienst (Entlohnungsgruppe v3) ab 1. Mai 2007 durchgeführt wird – inklusive praktischer Tätigkeit, Block‑Lehrgang und Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und die Ziele der Grundausbildung für den Gerichtsvollzieherfachdienst.
  • Die Ausbildung besteht aus einer mindestens einjährigen praktischen Verwendung, gefolgt von einem Block‑Lehrgang, und endet mit einer abschließenden Prüfung.
Dokumente (PDFs)
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