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Verbot mangelhafter Hochdruck‑Druckgeräte (2. Druckgeräte‑Verbotsverordnung)
Verordnung vom 27.04.2007

Zusammenfassung

Die 2. Druckgeräte‑Verbotsverordnung verbietet ab dem 27. April 2007 das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme bestimmter hydraulischer Druckspeicher, weil sie wegen unzureichender Dimensionierung als mangelhaft gelten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/27/2007XXIII
Industrie

Zusammenfassung

Die 2. Druckgeräte‑Verbotsverordnung verbietet ab dem 27. April 2007 das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme bestimmter hydraulischer Druckspeicher, weil sie wegen unzureichender Dimensionierung als mangelhaft gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die betroffenen Druckgeräte: hydraulische Speicher von Oleodinamica HTP, Typ AAH‑200/, mit 210 bar Betriebsdruck, 20–70 Liter Inhalt, gefüllt mit Stickstoff, hergestellt ab 2004 und CE‑0034 gekennzeichnet.
  • Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme dieser Druckgeräte verboten.
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