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Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (Verordnung 2007)
Verordnung vom 27.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 175 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Sommertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer. Sie begrenzt Bewilligungen auf maximal 25 Wochen, die nicht nach dem 31. Oktober 2007 enden dürfen, und gibt EU‑Staatsangehörigen Vorrang; die Regelung lief bis zum 30. September 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/27/2007XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 175 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Sommertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer. Sie begrenzt Bewilligungen auf maximal 25 Wochen, die nicht nach dem 31. Oktober 2007 enden dürfen, und gibt EU‑Staatsangehörigen Vorrang; die Regelung lief bis zum 30. September 2007.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 5 175 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Erteilte Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen gelten und dürfen nicht nach dem 31. Oktober 2007 enden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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