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Befristete Arbeitsbewilligungen für ausländische Fachkräfte (max. 800 Plätze)
Verordnung vom 30.04.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 99/2007 erlaubt bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Fachkräfte als Dreher, Fräser oder Schweißer, jeweils für maximal 50 Wochen, und endet am 31. Dezember 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/30/2007XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung 99/2007 erlaubt bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Fachkräfte als Dreher, Fräser oder Schweißer, jeweils für maximal 50 Wochen, und endet am 31. Dezember 2007.

Schwerpunkte

  • Bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen können an ausländische Fachkräfte für die Berufe Dreher, Fräser und Schweißer erteilt werden.
  • Die Verordnung verliert am 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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