Befristete Arbeitsbewilligungen für ausländische Fachkräfte (max. 800 Plätze)
Verordnung vom 30.04.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 99/2007 erlaubt bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Fachkräfte als Dreher, Fräser oder Schweißer, jeweils für maximal 50 Wochen, und endet am 31. Dezember 2007.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/30/2007XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung 99/2007 erlaubt bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Fachkräfte als Dreher, Fräser oder Schweißer, jeweils für maximal 50 Wochen, und endet am 31. Dezember 2007.Schwerpunkte
- Bis zu 800 befristete Beschäftigungsbewilligungen können an ausländische Fachkräfte für die Berufe Dreher, Fräser und Schweißer erteilt werden.
- Die Verordnung verliert am 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit.
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