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Ausgleichstaxe für das Jahr 2008 – Festlegung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Verordnung vom 1/4/2008
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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz1/4/2008XXIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2008 die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 213 Euro pro Monat und potenziellem Arbeitnehmer beträgt.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2008 213 Euro pro potenziellem Arbeitnehmer.
  • Der Betrag gilt für jede einzelne Person, die im Unternehmen beschäftigt werden könnte.
Dokumente (PDFs)
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