Ausgleichstaxe für das Jahr 2008 – Festlegung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 04.01.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2008 die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 213 Euro pro Monat und potenziellem Arbeitnehmer beträgt.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz1/4/2008XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2008 die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz 213 Euro pro Monat und potenziellem Arbeitnehmer beträgt.Schwerpunkte
- Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt für das Jahr 2008 213 Euro pro potenziellem Arbeitnehmer.
- Der Betrag gilt für jede einzelne Person, die im Unternehmen beschäftigt werden könnte.
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