Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Gerberei fest, definiert das Berufs‑ und Ausbildungsprofil sowie die Inhalte und Prüfungsmodalitäten für die Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. April 2008 in Kraft und ersetzte die vorherige Ausbildungsordnung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Gerberei ist mit einer festgelegten Ausbildungsdauer von drei Jahren definiert.
- Das Berufsprofil beschreibt die zu erlernenden Tätigkeiten, von der Rohwarenlagerung bis zur umweltgerechten Lederverarbeitung.
Dokumente (PDFs)
