<!--[-->Änderung der Ausbildungsordnung für Glaser – neue Prüfungsregelungen<!--]-->
Änderung der Ausbildungsordnung für Glaser – neue Prüfungsregelungen
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 101/2008 modernisiert die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Glaser, teilt sie in theoretische und praktische Teile und definiert detaillierte Inhalte, Zeitlimits und Bewertungskriterien.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung 101/2008 modernisiert die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Glaser, teilt sie in theoretische und praktische Teile und definiert detaillierte Inhalte, Zeitlimits und Bewertungskriterien.

Schwerpunkte

  • Die Lehrabschlussprüfung wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt; der theoretische Teil umfasst die Fächer Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen.
  • Die theoretische Prüfung muss schriftlich erfolgen, kann rechnergestützt sein und ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzulegen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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