Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung 101/2008 modernisiert die Abschlussprüfung für den Lehrberuf Glaser, teilt sie in theoretische und praktische Teile und definiert detaillierte Inhalte, Zeitlimits und Bewertungskriterien.Schwerpunkte
- Die Lehrabschlussprüfung wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt; der theoretische Teil umfasst die Fächer Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen.
- Die theoretische Prüfung muss schriftlich erfolgen, kann rechnergestützt sein und ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzulegen.
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