Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 regelt den vierjährigen Lehrberuf Konstrukteur/Konstrukteurin, definiert sechs technische Schwerpunkte und legt Prüfungsmodalitäten fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Konstrukteur/Konstrukteurin wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer und sechs möglichen technischen Schwerpunkten eingerichtet.
- Die Ausbildung vermittelt neben allgemeinen Grundlagen fachspezifische Kompetenzen in den Bereichen Werkzeug‑, Maschinen‑, Stahl‑, Metall‑, Installations‑ und Elektroinstallationstechnik.
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