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Lebensmitteltechnik‑Ausbildungsordnung 2008 Verordnung vom 3/27/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2008 den Lehrberuf Lebensmitteltechnik fest, definiert ein dreieinhalbjähriges Ausbildungsprogramm und regelt die Inhalte, Prüfungen und Evaluation der Ausbildung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Lebensmitteltechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt; der Einstieg ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich.
  • Die Ausbildung soll die Auszubildenden befähigen, Lebensmittel zu verarbeiten, Produktionsanlagen zu bedienen und die Produktqualität zu sichern.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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