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Lebensmitteltechnik‑Ausbildungsordnung 2008
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2008 den Lehrberuf Lebensmitteltechnik fest, definiert ein dreieinhalbjähriges Ausbildungsprogramm und regelt die Inhalte, Prüfungen und Evaluation der Ausbildung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2008 den Lehrberuf Lebensmitteltechnik fest, definiert ein dreieinhalbjähriges Ausbildungsprogramm und regelt die Inhalte, Prüfungen und Evaluation der Ausbildung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Lebensmitteltechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt; der Einstieg ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich.
  • Die Ausbildung soll die Auszubildenden befähigen, Lebensmittel zu verarbeiten, Produktionsanlagen zu bedienen und die Produktqualität zu sichern.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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