Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2008 den Lehrberuf Lebensmitteltechnik fest, definiert ein dreieinhalbjähriges Ausbildungsprogramm und regelt die Inhalte, Prüfungen und Evaluation der Ausbildung.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Lebensmitteltechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingeführt; der Einstieg ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich.
- Die Ausbildung soll die Auszubildenden befähigen, Lebensmittel zu verarbeiten, Produktionsanlagen zu bedienen und die Produktqualität zu sichern.
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