Maurer/Maurerin‑Ausbildungsordnung – Regelung der Lehre für Maurerinnen und Maurer
Verordnung vom 27.03.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Maurer/Maurerin mit einer dreijährigen Ausbildung fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. April 2008 in Kraft und ersetzte frühere Ausbildungsordnungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Lehrberuf Maurer/Maurerin mit einer dreijährigen Ausbildung fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. April 2008 in Kraft und ersetzte frühere Ausbildungsordnungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Lehrberuf Maurer/Maurerin mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer.
- Sie legt das Berufsprofil fest, das Tätigkeiten wie Baustellensicherung, Materialumsetzung und Mauerwerksarbeiten umfasst.
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