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Pharmatechnologie‑Ausbildungsordnung (Lehrberuf Pharmatechnologie) Verordnung vom 3/27/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest, definiert die erforderlichen Kompetenzen und regelt die Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Einführung des neuen Lehrberufs Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren.
  • Festlegung der Kernkompetenzen, darunter Auswahl von Roh‑ und Hilfsstoffen, rechnergestützte Prozessüberwachung, GMP‑Einhalten, Dokumentation und Sicherheit.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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