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Pharmatechnologie‑Ausbildungsordnung (Lehrberuf Pharmatechnologie)
Verordnung vom 27.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest, definiert die erforderlichen Kompetenzen und regelt die Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest, definiert die erforderlichen Kompetenzen und regelt die Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Einführung des neuen Lehrberufs Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren.
  • Festlegung der Kernkompetenzen, darunter Auswahl von Roh‑ und Hilfsstoffen, rechnergestützte Prozessüberwachung, GMP‑Einhalten, Dokumentation und Sicherheit.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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