Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest, definiert die erforderlichen Kompetenzen und regelt die Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren fest, definiert die erforderlichen Kompetenzen und regelt die Lehrabschlussprüfung.Schwerpunkte
- Einführung des neuen Lehrberufs Pharmatechnologie mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren.
- Festlegung der Kernkompetenzen, darunter Auswahl von Roh‑ und Hilfsstoffen, rechnergestützte Prozessüberwachung, GMP‑Einhalten, Dokumentation und Sicherheit.
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