Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. März 2008 führt den Lehrberuf Schalungsbau ein, definiert das Berufsprofil und legt die Inhalte der dreijährigen Ausbildung sowie die Abschlussprüfung fest. Sie tritt am 1. April 2008 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Schalungsbau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Das Berufsprofil umfasst das Einrichten und Sichern von Baustellen, das Herstellen von Schalungen aus Holz, Metall oder Kunststoff, das Einbringen von Bewehrungen sowie das Verdichten und Nachbehandeln von Beton.
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