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Ausbildungsordnung für Seilbahnfachleute Verordnung vom 3/27/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Arbeit
Verkehr
Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Seilbahnfachmann/Seilbahnfachfrau ein, legt das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und das Prüfungsverfahren fest und tritt am 1. April 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Seilbahnfachmann / zur Seilbahnfachfrau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit als neuen Lehrberuf eingerichtet.
  • Auszubildende sollen nach Abschluss der Lehre in der Lage sein, betriebliche Abläufe zu planen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und Kunden kompetent zu beraten.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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