Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/15/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Sommerhartweizensorten im Jahr 2008 für die Hartweizen‑Qualitätsprämie zugelassen sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert elf spezifische Sommerhartweizensorten, die im Jahr 2008 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere die genannten Paragraphen.
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