Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/31/2008XXIII
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für verschiedene Verwaltungsorgane fest – 32 €, 25 € bzw. 13 € pro Tag – und definiert, wer Anspruch hat, wann die Zahlungen erfolgen und dass die Regelung ab dem 1. April 2008 gilt.Schwerpunkte
- Für jede Sitzung erhalten Mitglieder des Verwaltungsrats 32 €, des Landesdirektoriums 25 € und des Regionalbeirats 13 € pro Tag.
- Auch Personen, die von dem jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladen werden, haben Anspruch auf das Sitzungsgeld.
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