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Verordnung über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem AMS‑Gesetz
Verordnung vom 31.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für verschiedene Verwaltungsorgane fest – 32 €, 25 € bzw. 13 € pro Tag – und definiert, wer Anspruch hat, wann die Zahlungen erfolgen und dass die Regelung ab dem 1. April 2008 gilt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/31/2008XXIII
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für verschiedene Verwaltungsorgane fest – 32 €, 25 € bzw. 13 € pro Tag – und definiert, wer Anspruch hat, wann die Zahlungen erfolgen und dass die Regelung ab dem 1. April 2008 gilt.

Schwerpunkte

  • Für jede Sitzung erhalten Mitglieder des Verwaltungsrats 32 €, des Landesdirektoriums 25 € und des Regionalbeirats 13 € pro Tag.
  • Auch Personen, die von dem jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladen werden, haben Anspruch auf das Sitzungsgeld.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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