Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein einheitliches Klassensystem für Rinderschlachtkörper ein, verlangt detaillierte Protokollierung und Kennzeichnung und legt Sanktionen bei Verstößen fest. Sie gilt seit dem 7. April 2008.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/31/2008XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein einheitliches Klassensystem für Rinderschlachtkörper ein, verlangt detaillierte Protokollierung und Kennzeichnung und legt Sanktionen bei Verstößen fest. Sie gilt seit dem 7. April 2008.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie regelt die Einstufung von Rinderschlachtkörpern nach den EU‑Verordnungen Nr. 1254/1999, Nr. 1183/2006, Nr. 103/2006 und weiteren.
- Jeder Schlachtkörper muss in einem Protokoll erfasst werden (Ohrmarke, Schlachtnummer, Lieferant, Klasse, Gewicht, Datum, Kennzeichner) und mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
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