<!--[-->Verordnung zur Handelsklassifizierung von Rinderschlachtkörpern<!--]-->
Verordnung zur Handelsklassifizierung von Rinderschlachtkörpern
Verordnung vom 31.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein einheitliches Klassensystem für Rinderschlachtkörper ein, verlangt detaillierte Protokollierung und Kennzeichnung und legt Sanktionen bei Verstößen fest. Sie gilt seit dem 7. April 2008.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/31/2008XXIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ein einheitliches Klassensystem für Rinderschlachtkörper ein, verlangt detaillierte Protokollierung und Kennzeichnung und legt Sanktionen bei Verstößen fest. Sie gilt seit dem 7. April 2008.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie regelt die Einstufung von Rinderschlachtkörpern nach den EU‑Verordnungen Nr. 1254/1999, Nr. 1183/2006, Nr. 103/2006 und weiteren.
  • Jeder Schlachtkörper muss in einem Protokoll erfasst werden (Ohrmarke, Schlachtnummer, Lieferant, Klasse, Gewicht, Datum, Kennzeichner) und mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.