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Anerkennung der Teilungspläne Wiener Neustadt Verordnung vom 4/1/2008
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Bundesministerium für Justiz4/1/2008XXIII
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die von Wiener Neustadt erstellten Teilungspläne für geeignet, als Basis für Grundbucheintragungen zu dienen, und beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz und bestätigt, dass die Teilungspläne von Wiener Neustadt für grundbücherliche Teilungen verwendet werden dürfen.
  • Damit erhalten die vorhandenen Teilungspläne einen rechtlichen Status, der bei zukünftigen Grundbucheintragungen beachtet werden muss.
Dokumente (PDFs)
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Berger Maria-Margarethe, Dr.




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