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Anerkennung der Teilungspläne Wiener Neustadt
Verordnung vom 01.04.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die von Wiener Neustadt erstellten Teilungspläne für geeignet, als Basis für Grundbucheintragungen zu dienen, und beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz.
Bundesministerium für Justiz4/1/2008XXIII
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die von Wiener Neustadt erstellten Teilungspläne für geeignet, als Basis für Grundbucheintragungen zu dienen, und beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz und bestätigt, dass die Teilungspläne von Wiener Neustadt für grundbücherliche Teilungen verwendet werden dürfen.
  • Damit erhalten die vorhandenen Teilungspläne einen rechtlichen Status, der bei zukünftigen Grundbucheintragungen beachtet werden muss.
Dokumente (PDFs)
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