Bundesministerium für Justiz4/1/2008XXIII
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die von Wiener Neustadt erstellten Teilungspläne für geeignet, als Basis für Grundbucheintragungen zu dienen, und beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Liegenschaftsteilungsgesetz und bestätigt, dass die Teilungspläne von Wiener Neustadt für grundbücherliche Teilungen verwendet werden dürfen.
- Damit erhalten die vorhandenen Teilungspläne einen rechtlichen Status, der bei zukünftigen Grundbucheintragungen beachtet werden muss.
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