Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/7/2008XXIII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen vorübergehenden Lohnzuschlag von dem 1,2‑fachen des um 20 % erhöhten Kollektivlohn für Bauarbeiter fest, gültig von April bis November 2008.Schwerpunkte
- Der Zuschlag zum Lohn wird auf das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
- Der Zuschlag gilt für jede Anwartschaftswoche im definierten Zeitraum.
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