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Lohnzuschlag für Winterfeiertage im Baugewerbe (2008) Verordnung vom 4/7/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/7/2008XXIII
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen vorübergehenden Lohnzuschlag von dem 1,2‑fachen des um 20 % erhöhten Kollektivlohn für Bauarbeiter fest, gültig von April bis November 2008.

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag zum Lohn wird auf das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
  • Der Zuschlag gilt für jede Anwartschaftswoche im definierten Zeitraum.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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