Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/9/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Kennzeichnung, Kennnummernvergabe und Dokumentationspflichten für Betriebe, die Bruteier und Küken von Hausgeflügel erzeugen und vermarkten.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt ein vierstelliges Kennnummernsystem ein, das den Bundeslandcode, die Betriebsnummer, die Art des Betriebs und die Geflügelart kombiniert.
- Bruteier können zusätzlich zur Kennzeichnung durch Stempel mit einem schwarzen Punkt (mindestens 4 mm Durchmesser) versehen werden.
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