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Mauttarifverordnung 2008 – Festsetzung von Straßentolltarifen Verordnung vom 4/10/2008
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/10/2008XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2008 legt Grund- und Streckentarife für die Benutzung österreichischer Bundesstraßen fest, definiert Sondertarife für Nachtfahrten und tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge beträgt 15,8 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer).
  • Für verschiedene Streckenabschnitte und Fahrzeugkategorien (2, 3 und 4 Achsen) werden konkrete Mauttarife in Euro ohne Umsatzsteuer festgelegt.
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Faymann Werner

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