Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/10/2008XXIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 passt die Entgeltrichtlinien von 1994 an, erhöht Lohnhöchst‑ und -untergrenzen ab April 2008 und fügt einen neuen Absatz in § 21 ein, wirksam ab Mai 2008.Schwerpunkte
- Der Höchstlohn für die in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a genannten Beschäftigungsgruppen wird von 186 Euro auf 189,6 Euro ab dem 1. April 2008 erhöht.
- Der Mindestlohn für die in § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b genannten Beschäftigungsgruppen wird von 230,4 Euro auf 235,2 Euro ab dem 1. April 2008 erhöht.
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