Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/15/2008XXIII
Verkehr
Bauwesen
Eisenbahn
Sicherheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Eisenbahn‑Bauentwurfsverordnung legt fest, welche Unterlagen für den Bauentwurf von Eisenbahnanlagen einzureichen sind und definiert deren formale Gestaltung, Aufbewahrung und Inkrafttreten am 1. Mai 2008.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bauentwürfe von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten sicherungstechnischen Einrichtungen.
- Alle Unterlagen müssen sachkundig erstellt, technisch korrekt gezeichnet und vollständig sein, damit die entscheidenden Planungsaspekte ersichtlich werden.
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