Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 aktualisiert mehrere Bezüge und Formulierungen in der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, fügt einen neuen Abschnitt über die Aufbereitung von Medizinprodukten ein und ersetzt veraltete Gesetzesverweise durch aktuelle Fassungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/29/2008XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 aktualisiert mehrere Bezüge und Formulierungen in der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung, fügt einen neuen Abschnitt über die Aufbereitung von Medizinprodukten ein und ersetzt veraltete Gesetzesverweise durch aktuelle Fassungen.Schwerpunkte
- In den beiden genannten Stellen wird das Schulzeitgesetz von der Fassung 1964 auf die Fassung von 1985 aktualisiert.
- In Abschnitt VIII Z 27 wird die Angabe zu § 94 Z 60 GewO auf § 94 Z 40 GewO korrigiert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.