Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus und bei der EURO 2008
Verordnung vom 30.04.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt 5 250 befristete Arbeitsplätze für ausländische Kräfte im Sommertourismus fest und schafft zusätzlich 1 040 Plätze für die UEFA‑EURO 2008, jeweils mit klaren Höchstdauern und einer Gültigkeit bis zum 30. September 2008.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/30/2008XXIII
Tourismus
Arbeitsmarkt
Sportveranstaltungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt 5 250 befristete Arbeitsplätze für ausländische Kräfte im Sommertourismus fest und schafft zusätzlich 1 040 Plätze für die UEFA‑EURO 2008, jeweils mit klaren Höchstdauern und einer Gültigkeit bis zum 30. September 2008.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von insgesamt 5 250 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt.
- Die Bewilligungen dürfen maximal 25 Wochen gelten und müssen spätestens am 31. Oktober 2008 enden.
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