BIFIE‑AR‑Aufwandersatzverordnung (2008) – Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Verordnung vom 02.05.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Aufsichtsratsmitglieder des BIFIE für ihre Tätigkeit finanziell entschädigt werden – pauschale Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattung.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/2/2008XXIII
Bildung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Aufsichtsratsmitglieder des BIFIE für ihre Tätigkeit finanziell entschädigt werden – pauschale Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattung.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält monatlich pauschal 250 € als Aufwandersatz und zusätzlich bis zu vier Sitzungsgelder von je 250 € pro Jahr.
- Der Vorsitzende kann Reisekosten für Sitzungen und notwendige Dienstreisen nach Gebührenstufe 3 erstattet bekommen.
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