<!--[-->Aufwandersatz für Mitglieder des BIFIE‑Beirates<!--]-->
Aufwandersatz für Mitglieder des BIFIE‑Beirates
Verordnung vom 02.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Vorsitzende des BIFIE‑Beirates monatlich 250 € Aufwandsentschädigung erhält und für maximal vier Sitzungen pro Jahr je 250 € Sitzungsgeld bekommt. Andere Beiratsmitglieder erhalten ebenfalls 250 € pro Sitzung, und Reisekosten werden nach Gebührenstufe 3 erstattet. Die Zahlungen beginnen am ersten Tag des Monats nach Wahl und enden mit dem Ende des Mandats.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/2/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Vorsitzende des BIFIE‑Beirates monatlich 250 € Aufwandsentschädigung erhält und für maximal vier Sitzungen pro Jahr je 250 € Sitzungsgeld bekommt. Andere Beiratsmitglieder erhalten ebenfalls 250 € pro Sitzung, und Reisekosten werden nach Gebührenstufe 3 erstattet. Die Zahlungen beginnen am ersten Tag des Monats nach Wahl und enden mit dem Ende des Mandats.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Beirates erhält monatlich pauschal 250 € als Aufwandsentschädigung; der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats nach seiner Wahl und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Amt endet.
  • Für jede Sitzung, an der der Vorsitzende teilnimmt, wird zusätzlich ein Sitzungsgeld von 250 € gezahlt, höchstens jedoch für vier Sitzungen pro Kalenderjahr.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schmied Claudia, Dr. © Parlamentsdirektion

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.