Änderung der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 (Verordnung 146/2008)
Verordnung vom 07.05.2008Zusammenfassung
Die Verordnung 146/2008 ändert die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005: Sie ändert den Kurztitel, aktualisiert die Rechtsgrundlage und verbietet das unbefugte Betreten von fünf genannten Betreuungseinrichtungen. Die Regelungen gelten ab dem Tag der Kundmachung (07.05.2008).Bundesministerium für Inneres5/7/2008XXIII
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Verordnung 146/2008 ändert die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005: Sie ändert den Kurztitel, aktualisiert die Rechtsgrundlage und verbietet das unbefugte Betreten von fünf genannten Betreuungseinrichtungen. Die Regelungen gelten ab dem Tag der Kundmachung (07.05.2008).Schwerpunkte
- Der Kurztitel der Verordnung wird von „Betreuungseinrichtungen‑BetretungsV 2005“ zu „Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005“ geändert.
- Die Promulgationsklausel wird aktualisiert, um die aktuelle Rechtsgrundlage (§ 5 Abs. 1 GVG‑B 2005) zu berücksichtigen.
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