Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2008 – Maßnahmen bei Verdacht und Ausbruch
Verordnung vom 07.05.2008Zusammenfassung
Die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wie Verdachts‑ und bestätigte Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bei Nutztieren in Österreich zu handhaben sind. Sie regelt Sperrungen von Betrieben, tierärztliche Untersuchungen, Probenentnahmen, die Einrichtung von Schutz‑ und Kontrollzonen sowie Impf- und Sentinel‑Maßnahmen.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/7/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung legt fest, wie Verdachts‑ und bestätigte Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bei Nutztieren in Österreich zu handhaben sind. Sie regelt Sperrungen von Betrieben, tierärztliche Untersuchungen, Probenentnahmen, die Einrichtung von Schutz‑ und Kontrollzonen sowie Impf- und Sentinel‑Maßnahmen.Schwerpunkte
- Bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit wird das betroffene Tierhaltungsgewerbe sofort gesperrt: Tiere dürfen nicht bewegt werden, und ein amtlicher Tierarzt muss klinische Untersuchungen, Probenentnahmen und Zählungen anordnen.
- Der Tierhalter muss, solange keine Anordnung des Tierarztes vorliegt, selbst dafür sorgen, dass Tiere in Stallungen untergebracht werden, wenn die Vektoren aktiv sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.