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Änderung der F&E‑Statistik‑Verordnung (2008)
Verordnung vom 08.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 150/2008 ändert die F&E‑Statistik‑Verordnung: Sie legt neue Veröffentlichungspflichten fest, definiert den Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“, verschiebt den Erhebungszeitraum auf ab 2007 (nur ungerade Jahre) und führt gestaffelte Inkrafttretensdaten ein.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/8/2008XXIII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 150/2008 ändert die F&E‑Statistik‑Verordnung: Sie legt neue Veröffentlichungspflichten fest, definiert den Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“, verschiebt den Erhebungszeitraum auf ab 2007 (nur ungerade Jahre) und führt gestaffelte Inkrafttretensdaten ein.

Schwerpunkte

  • Die Statistik für das Jahr 2002 muss bis Ende 2004 veröffentlicht und danach innerhalb von 18 Monaten nach dem Erhebungsjahr kostenfrei im Internet bereitgestellt werden, aufgeschlüsselt nach Durchführungs‑ und Finanzierungssektoren.
  • Der Unternehmenssektor „firmeneigener Bereich“ wird definiert: Unternehmen, die eigenständig wirtschaftliche Tätigkeiten aus den NACE‑Kategorien A‑N und P‑S ausüben und dabei Gewinne erzielen wollen.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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