Slotkoordinationsverordnung 2008 – Zuteilung von Zeitnischen an österreichischen Flughäfen
Verordnung vom 14.05.2008Zusammenfassung
Die Slotkoordinationsverordnung 2008 setzt EU‑Regeln zur Zuteilung von Flug‑Zeitnischen in Österreich um, bestimmt Wien als koordinierten Flughafen und legt für weitere Flughäfen koordinierte bzw. flugplanvermittelte Verfahren fest. Sie richtet Koordinierungsausschüsse ein, regelt die Ermittlung von Slot‑Parametern und führt ein Gebührenmodell für die koordinierende SCA GmbH ein. Die Verordnung trat am 15 Mai 2008 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/14/2008XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Slotkoordinationsverordnung 2008 setzt EU‑Regeln zur Zuteilung von Flug‑Zeitnischen in Österreich um, bestimmt Wien als koordinierten Flughafen und legt für weitere Flughäfen koordinierte bzw. flugplanvermittelte Verfahren fest. Sie richtet Koordinierungsausschüsse ein, regelt die Ermittlung von Slot‑Parametern und führt ein Gebührenmodell für die koordinierende SCA GmbH ein. Die Verordnung trat am 15 Mai 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Festlegung, welche Flughäfen als koordinierte bzw. flugplanvermittelte Flughäfen gelten: Wien (koordiniert), Innsbruck (koordiniert an Wochenenden im Winter) und Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg (flugplanvermittelt).
- Einrichtung von Koordinierungsausschüssen für Wien und Innsbruck, die aus Vertretern des Ministeriums, der SCA GmbH und weiterer Institutionen bestehen; sie wählen einen Vorsitzenden und erstellen innerhalb von drei Monaten eine Geschäftsordnung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.