Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen während der UEFA EURO 2008
Verordnung vom 15.05.2008Zusammenfassung
Während der UEFA EURO 2008 (2. Juni – 1. Juli 2008) wurden an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nur offizielle Grenzübergangsstellen für die Durchreise erlaubt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres5/15/2008XXIII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Während der UEFA EURO 2008 (2. Juni – 1. Juli 2008) wurden an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nur offizielle Grenzübergangsstellen für die Durchreise erlaubt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes als rechtliche Grundlage.
- Zwischen dem 2. Juni und dem 1. Juli 2008 dürfen die genannten Binnengrenzen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
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