<!--[-->Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen während der UEFA EURO 2008<!--]-->
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen während der UEFA EURO 2008
Verordnung vom 15.05.2008

Zusammenfassung

Während der UEFA EURO 2008 (2. Juni – 1. Juli 2008) wurden an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nur offizielle Grenzübergangsstellen für die Durchreise erlaubt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Bundesministerium für Inneres5/15/2008XXIII
Grenze
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Während der UEFA EURO 2008 (2. Juni – 1. Juli 2008) wurden an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nur offizielle Grenzübergangsstellen für die Durchreise erlaubt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes als rechtliche Grundlage.
  • Zwischen dem 2. Juni und dem 1. Juli 2008 dürfen die genannten Binnengrenzen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

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