Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/16/2008XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2008 führt ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf den Autobahnen A12 und A13 sowie ausgewählten Bundesstraßen zu bestimmten Zeiten im Jahr 2008 ein. Ausnahmen gelten für wichtige Lieferungen, öffentliche Dienste und kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t wird an definierten Tagen und Uhrzeiten auf der A12 und A13 eingeführt, um den Sommerreiseverkehr zu entlasten.
- Ausnahmen vom Fahrverbot gelten für unverzichtbare Lieferungen (z. B. Lebensmittel, medizinische Versorgung, Katastrophenhilfe) und für öffentliche Dienste wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Straßenbau.
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