Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2008 führt ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf den Autobahnen A12 und A13 sowie ausgewählten Bundesstraßen zu bestimmten Zeiten im Jahr 2008 ein. Ausnahmen gelten für wichtige Lieferungen, öffentliche Dienste und kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/16/2008XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 161/2008 führt ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf den Autobahnen A12 und A13 sowie ausgewählten Bundesstraßen zu bestimmten Zeiten im Jahr 2008 ein. Ausnahmen gelten für wichtige Lieferungen, öffentliche Dienste und kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t wird an definierten Tagen und Uhrzeiten auf der A12 und A13 eingeführt, um den Sommerreiseverkehr zu entlasten.
- Ausnahmen vom Fahrverbot gelten für unverzichtbare Lieferungen (z. B. Lebensmittel, medizinische Versorgung, Katastrophenhilfe) und für öffentliche Dienste wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Straßenbau.
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