Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/19/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 164/2008 modernisiert die Wahlordnung für Studierendenvertretungen, erweitert sie auf Fachhochschulen, führt neue Fristen und ein Einspruchsverfahren ein und ersetzt veraltete Bezeichnungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt (5a) wird eingefügt, der die Wahl von Jahrgangs‑, Studiengangs‑ und Fachhochschul‑Studienvertretungen an Fachhochschulen regelt.
- § 4 wird erweitert, sodass Vertreter aus Universitäts‑, Pädagogischen‑ und Fachhochschul‑Studienvertretungen künftig in die Bundesvertretung gewählt werden können.
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