Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/20/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Banderolen‑Verordnung 2008 legt fest, welche Größe, Form, Farbe und welchen Inhalt Banderolen an Weinflaschen haben dürfen, regelt deren Anbringung, definiert Meldepflichten für Hersteller und hebt die frühere Verordnung von 1995 auf.Schwerpunkte
- Die Banderole muss eine Länge von 150 mm, 90 mm oder 80 mm und eine Breite von 16 mm (Streifenbänder) bzw. einen Durchmesser von 18–25 mm (runde Banderolen) haben.
- Für Flaschen bis 0,187 l dürfen Banderolen nur 40 mm lang und 10 mm breit sein.
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