Verordnung über Überwachungsprogramme für Erreger und Antibiotika‑Resistenz bei Nutztieren
Verordnung vom 26.05.2008Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet zur jährlichen Probenahme bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel, um ausgewählte Erreger und deren Antibiotika‑Resistenz zu überwachen. Die Durchführung erfolgt durch Amtstierärzte nach einem vom Landeshauptmann umgesetzten Stichprobenplan, die Laboranalysen in einem von der Bundesministerin benannten Labor. Die Kosten trägt der Bund.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/26/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet zur jährlichen Probenahme bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel, um ausgewählte Erreger und deren Antibiotika‑Resistenz zu überwachen. Die Durchführung erfolgt durch Amtstierärzte nach einem vom Landeshauptmann umgesetzten Stichprobenplan, die Laboranalysen in einem von der Bundesministerin benannten Labor. Die Kosten trägt der Bund.Schwerpunkte
- Jährliche Untersuchungen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel auf festgelegte Erreger und deren Antibiotika‑Resistenz sind verpflichtend.
- Die Probenahmen erfolgen nach Stichprobenplänen, die vom Landeshauptmann auf Basis eines von der Bundesministerin erstellten Programms durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.