Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/27/2008XXIII
EU‑Recht
Messwesen
Technische Normen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Eich‑Zulassungsverordnung um § 23a und legt fest, dass das Kennzeichen „A“ nach einer EU‑Richtlinie gestaltet werden muss.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt einen neuen § 23a ein, der die Ausführungsform des Kennzeichens „A“ festlegt.
- Der neue § 23a bezieht sich auf die bereits bestehenden §§ 22 und 23, in denen das Kennzeichen „A“ erwähnt wird.
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