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Finanzzuweisungen für Polizeikosten in Krems & Waidhofen (2008‑2013)
Verordnung vom 27.05.2008

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Finanzen gewährt den Städten Krems und Waidhofen pauschale Geldbeträge von 2008‑2013 als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde existiert. Die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni und werden ab 2009 an die Gehaltsentwicklung der Beamten angepasst.
Bundesministerium für Finanzen5/27/2008XXIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Finanzen gewährt den Städten Krems und Waidhofen pauschale Geldbeträge von 2008‑2013 als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde existiert. Die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni und werden ab 2009 an die Gehaltsentwicklung der Beamten angepasst.

Schwerpunkte

  • Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen pauschale Finanzzuweisungen als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde eingerichtet ist.
  • Im Jahr 2008 betragen die Zuweisungen 1 512 000 € für Krems und 603 000 € für Waidhofen.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

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