Kennzeichnungsverordnung 2008 – Pflichtangaben auf Arzneimittelverpackungen
Verordnung vom 28.05.2008Zusammenfassung
Die Kennzeichnungsverordnung 2008 legt fest, welche Informationen auf Medikamentenverpackungen anzugeben sind, wie diese gestaltet sein müssen und für welche Produktgruppen besondere Regelungen gelten.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/28/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Kennzeichnungsverordnung 2008 legt fest, welche Informationen auf Medikamentenverpackungen anzugeben sind, wie diese gestaltet sein müssen und für welche Produktgruppen besondere Regelungen gelten.Schwerpunkte
- Alle Arzneimittel, die zugelassen oder registriert sind, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Primär‑ und Außenverpackungen die geforderten Kennzeichnungen enthalten.
- Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache erfolgen; die Schriftgröße muss mindestens 1,8 mm betragen, wobei bei Platzmangel auch mehrere Sprachen zulässig sind.
Dokumente (PDFs)
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