Kennzeichnungsverordnung 2008 – Pflichtangaben auf Arzneimittelverpackungen Verordnung vom 5/28/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/28/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Kennzeichnungsverordnung 2008 legt fest, welche Informationen auf Medikamentenverpackungen anzugeben sind, wie diese gestaltet sein müssen und für welche Produktgruppen besondere Regelungen gelten.Schwerpunkte
- Alle Arzneimittel, die zugelassen oder registriert sind, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Primär‑ und Außenverpackungen die geforderten Kennzeichnungen enthalten.
- Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache erfolgen; die Schriftgröße muss mindestens 1,8 mm betragen, wobei bei Platzmangel auch mehrere Sprachen zulässig sind.
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