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Fachinformationsverordnung 2008 – Pflicht zur einheitlichen Arzneimittelinformation Verordnung vom 5/28/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/28/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Fachinformationsverordnung 2008 verpflichtet Hersteller, für alle nicht‑apothekeneigenen Arzneimittel eine deutschsprachige Fachinformation bereitzustellen, die umfassende Angaben zu Zusammensetzung, Dosierung, Nebenwirkungen und mehr enthält und im Austria Codex veröffentlicht wird.

Schwerpunkte

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker und bestimmte Gewerbetreibende erhalten eine deutschsprachige Fachinformation zu Arzneimitteln, die nicht apothekeneigen sind.
  • Die Fachinformationen werden im „Austria Codex“ gesammelt und jährlich sowie quartalsweise als Nachträge veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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